Umwelt, Klimaschutz und Regionalität

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themenbereichen Umwelt, Klimaschutz und Regionalität.

Aktionen und Projekte

Am 23. Juni 2016 hat der Traunsteiner Stadtrat einer Renaturierung der rund 100 Hektar großen „Pechschneid“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms Bayern 2050 der Bayerischen Staatsregierung zugestimmt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Traunstein und der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern (Projekt-Betreuerin: Bärbel Gänzle, Klimaprogramm Bayern 2050).

Bei der Renaturierung eines Moores werden die ursprünglich für den Torfabbau angelegten Entwässerungsgräben wieder verschlossen, so dass aus einem entwässerten Regenmoor wieder ein intaktes Moor mit hohem Moorwasserspiegel entsteht. Damit gelingt nicht nur eine Revitalisierung von Lebensräumen seltener und bedrohter Tier- und Pflanzenarten, sondern auch die Wiedereinlagerung von klimaschädlichem Kohlendioxid. Bedingt durch einen stark verzögerten Abfluss des Niederschlagswassers aus dem Moor wird außerdem Hochwässern in Flüssen und Bächen vorgebeugt.

Der dafür notwendige Grundstückerwerb wird zu 90 Prozent über den Fördertopf des „KLIP 2050“ finanziert, die restlichen 10 Prozent übernimmt die Stadt Traunstein. Die Renaturierung selbst wird zu 100 Prozent aus staatlichen Fördermitteln finanziert.

Die Stadt Traunstein hat bereits drei Förderanträge eingereicht. Diese hat die Regierung von Oberbayern inzwischen bewilligt. Sobald eine genügend große Zahl an Flurstücken zur Verfügung steht, wird mit der Renaturierung begonnen.

Ein hervorragendes Beispiel

Das Projekt „Preisinger Moos – Hochmoorrenaturierungen in der Moorlandschaft Pechschnait im Landkreis Traunstein, Klimaschutzprogramm Bayern 2050“ wurde als besonders positiver Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen der Moore und Feuchtgebiete und ihrer biologischen Vielfalt und damit als „Hervorragendes Beispiel der UN-Dekade“ gewertet.
Ihr Projekt ist auf der UN-Dekade-Webseite veröffentlicht und kann über den folgenden Link aufgerufen werden: 

DAS STADTRADELN

Der internationale Wettbewerb STADTRADELN des Klima-Bündnis lädt alle Mitglieder der Kommunalparlamente ein, als Vorbild für den Klimaschutz in die Pedale zu treten und sich für eine verstärkte Radverkehrsförderung einzusetzen. Im Team mit Bürger*innen sollen sie möglichst viele Fahrradkilometer für ihre Kommune sammeln. Die Kampagne will Bürger für das Radfahren im Alltag sensibilisieren sowie die Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung stärker in die kommunalen Parlamente einbringen. Seit 2017 können auch Städte, Gemeinden und Landkreise außerhalb Deutschlands die Kampagne an 21 zusammenhängenden Tagen zwischen Mai und September durchführen. Es gibt Auszeichnungen und hochwertige Preise zu gewinnen – vor allem aber eine lebenswerte Umwelt mit weniger Verkehrsbelastungen, weniger Abgasen und weniger Lärm.

Das Klima-Bündnis

Seit mehr als 25 Jahren setzen sich die Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis mit ihren indigenen Partnern der Regenwälder für das Weltklima ein. Mit rund 1.700 Mitglieder in über 25 Ländern ist das Klima-Bündnis das weltweit größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet, und das einzige, das konkrete Ziele setzt: Jede Klima-Bündnis-Kommune hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Da sich unser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Erde auswirkt, verbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Verantwortung.

Sachgebiet Veranstaltungen

Was sind Bachpatenschaften?

Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewusste, insbesondere junge Bürger, die Möglichkeit, Unterhaltungsverpflichtete bei der Pflege und Entwicklung des Ökosystems Gewässer einschließlich seiner Uferbereiche mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes zu unterstützen. Bachpatenschaften können dazu beitragen, gleichermaßen die biologische Wirksamkeit eines Gewässers sowie das öffentliche Bewusstsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer zu fördern.

Aufgaben von Bachpaten können sein:

Regelmäßiges Beobachten der Bäche; Dokumentation von Zustand und Veränderungen einschließlich Tier- und Pflanzenwelt; Weitergabe dieser Informationen

Mitarbeit bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen, z. B. Uferbepflanzung, Reinigungsaktionen

Information und Aufklärung der Mitbürger

Wer kann Bachpate werden?

Bachpatenschaften können übernommen werden von Vereinen, Naturschutzgruppen oder anderen Gruppen, Schulklassen oder Schulen sowie einzelnen interessierten Bürgern.

Wichtig zu wissen:

Allein mit gutem Willen ist es nicht getan; ohne etwas Fachwissen würde auch der gute Wille den Bach hinunterschwimmen.

Bachpatenschaften sind nur dann sinnvoll, wenn die Paten sich der Fachkenntnisse und Erfahrungen der Behörden des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, des Landratsamtes Traunstein (vor allem der Fachkräfte für Naturschutz) und der Unterhaltungsverpflichteten (Stadt und Gemeinden) bedienen.

Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z. B. Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen. Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist daher nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbau bzw. Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.

Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.

Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten; Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.

Bachpatenschaften sind auch nur sinnvoll, wenn die Bereitschaft vorhanden ist, längerfristig und verantwortlich an Gewässern mitzuarbeiten. Wünschenswert ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, der dann in beidseitigem Einvernehmen verlängert werden kann.

Bachpaten haften unabhängig von einer Kostenerstattung in vollem Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.


Wie kommt eine Patenschaft zu Stande?

Interesssenten suchen sich einen Kreis, der bei der Bachpatenschaft mitmachen will und gehen dann auf den Unterhaltspflichtigen, in diesem Fall die Stadt Traunstein, zu.

Resch, Christina

Umweltfreundliche Sanierungsarbeiten in Traunstein

Die Stadt Traunstein erhält vom Projektträger Jülich zahlreiche Fördermittel. 

In sieben Klassenzimmern im ersten Obergeschoss der Grundschule Haslach, Kampenwandstraße 40, 83278 Traunstein, wurden zum Teil die bestehenden Gipskartondecken abgebrochen, neue Akustikdecken eingebaut und die Beleuchtung erneuert. (Grundschule Haslach: „KSI: Sanierung der Beleuchtung in den Klassenzimmern der Grundschule Haslach“ Laufzeit: 01.05.2021 – 30.04.2022,  Förderkennzeichen: 03K16206). Die Stadt Traunstein investiert 39.510 € (zuwendungsfähige Gesamtausgaben) und erwartet eine Förderung in Höhe von 15.804 Euro. Die Stadt spart durch die Maßnahme ca. 8.761 kWh/a ein, was einer CO2-Einsaprung über die Leuchtdauer aller Leuchtsysteme von 103 t entspricht.

Zudem hat die Stadt Traunstein die RLT-Anlagen in der Turnhalle der Ludwig-Thoma-Grundschule saniert (Ludwig-Thoma-Grundschule: „KSI: Sanierung der RLT-Anlagen in der Turnhalle der Ludwig-Thoma-Grundschule“, Laufzeit: 01.05.2021 – 30.04.2021.  Förderkennzeichen: 03K15902). Die Investitionskosten betragen 349.948 Euro (zuwendungsfähige Gesamtausgaben), die Zuwendung beträgt voraussichtlich 139.979 Euro. Durch die raumlufttechnischen Anlagen spart die Stadt jährlich an Strom 8.616 kWh/a, was einer CO2-Einsparung nach 20 Jahren aller RLT-Anlagen von 102 t entspricht. Die Fertigstellung ist im Laufe des Jahres 2021 geplant. 

Weiters hat die Stadt die Straßenbeleuchtung saniert. (Straßenbeleuchtung: „KSI: Sanierung der Straßenbeleuchtung der Stadt Traunstein“, Laufzeit: 01.07.2021 – 30.06.2022, Förderkennzeichen: 03K16865). Dafür investiert die Stadt 101.964 Euro (zuwendungsfähige Gesamtausgaben) und kann mit einer Zuwendung in Höhe von 30.589 Euro rechnen. Durch die Umrüstung spart die Stadt jährlich 42.371 kWh/a ein, was einer CO2-Einsparung von 500 t (nach 20 Jahren aller Leutensysteme) entspricht.

Bike & Ride Fahrradabstellanlagen werden am Traunsteiner Bahnhof errichtet ( Bike+Ride-Offensive: „KSI: Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive am Bahnhof der Stadt Traunstein“ Laufzeit: 01.03.2020 – 28.02.2022, Förderkennzeichen: 03K13131) Die Investitionskosten betragen 220.352 Euro (zuwendungsfähige Gesamtausgaben), Zuwendung 88.141 Euro. Zudem erhält die Stadt Traunstein Landesfördermittel von voraussichtlich ca. 46.500 Euro.

 

„Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministe rium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhaus­gasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu kon­kreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen . Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klima­schutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Klimaschutz und Klimaanpassung

FÖRDERPROJEKT

Im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB), vertreten durch den Projektträger Jülich, wird in dem Förderzeitraum vom 01.03.2020 bis zum 01.06.2022 das Vorhaben: „KSI: Einstellung eines Klimamanagers zur Erstellung und Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes“ gefördert.
Förderkennzeichen: 03K13055

Auftraggeber:
Große Stadt Traunstein
Vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer
Stadtplatz 39
83278 Traunstein

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso, wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen zur nationalen Klimaschutzinitiative können auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter www.klimaschutz.de oder auf der Seite des Projektträgers Jülich unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen eingesehen werden.

Klimaschutzkonzept – Wie geht es weiter?

In einem moderierten konstruktiven Prozess mit engagierten, in Verbänden, Vereinen, Initiativen o.ä. organisierten Bürgervertretungen wurde das Klimaschutzkonzept – der Klimaplan Traunstein – mit einem 18 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog in nur neun Monaten erarbeitet. Der Stadtrat stimmte, über alle Fraktionen hinweg, dem Klimaschutzkonzept inhaltlich ohne Gegenstimme zu.

Zur Umsetzung der Maßnahmen beschloss der Stadtrat mehrheitlich eine Bürgerbefragung mit dem Ziel, die Umsetzung der Maßnahmen durch eine breite Mehrheit der Traunsteiner Bürgerschaft mittragen zu lassen. Die Befragung im Rahmen eines Bürgerentscheides am 20. Februar 2022 scheiterte an der geringen Wahlbeteiligung. Das notwendige Quorum wurde nicht erreicht. Ein weiterer durch eine Bürgerinitiative angestoßener Bürgerentscheid am 25. Mai 2022, der von der Stadt ein über das Klimaschutzkonzept hinausgehendes Engagement forderte, erreichte ebenfalls nicht die erforderlichen 20 Prozent von Ja-Stimmen der Wahlberechtigten und konnte so ebenfalls keine rechtliche Wirkung entfalten. Die Erkenntnis der beiden „Bürgerbeteiligungen“ ist, dass trotz der aufwendigen Aufklärungskampagnen das Interesse der Bürger für dieses essentielle Thema nicht geweckt werden konnte. Die Bürger konnten nicht mobilisiert werden, an die Urnen zu gehen.

Trotz alledem werden aus dem Klimaplan Traunstein sukzessive Maßnahmen priorisiert und entsprechend der finanziellen Machbarkeit umgesetzt. Bereits auf den Weg gebracht wurden Maßnahmen zur Einsparung von schädlichen Treibhausgasen mit großer „Hebelwirkung“, wie die Dekarbonisierungsstrategie (Umstellung von fossilen Energieträgern auf regenerative), die  bereits von den Stadtwerken in Auftrag gegeben wurde. Weiter wird das Nahwärmenetz weiter ausgebaut werden.
Vorrangflächen für Windkraftanlagen, die im Rahmenplan ausgewiesen sind, werden hinsichtlich Ihrer Machbarkeit geprüft. Ein Radverkehrswegekonzept wurde erarbeitet einhergehend mit Maßnahmen zur Steigerung der Fahrradfreundlichkeit. In der Verwaltung und im öffentlichen Nahverkehr wird die Elektrifizierung der Fahrzeuge vorangetrieben. Förderprogramme zum energieeffizienten Sanieren und zur Erzeugung von Sonnenstrom wurden aufgelegt. Das Aufbringen von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften wird mit Nachdruck vorangetrieben. Auch am Schutz der Moore wird gearbeitet (Renaturierung der Pechschneid).

(Klaus Hechfellner, Klimaschutzmanager, 16.08.2022)

Verbesserung der Artenvielfalt durch Flächenbegrünung

Die Funktionalität von urbanen Grünflächen und ihre positiven Effekte auf das Stadtklima, Mensch und Biodiversität, gewinnen angesichts des Klimawandels, der städtischen Verdichtung und dem städtischen Wärmeinseleffekt immer mehr an Bedeutung. Auch die Corona-Krise führt uns vor Augen, wie wichtig das wohnungsnahe Grün in der Stadt auch für uns ist. Fassadenbegrünungen, Dach- und Dachgartenbegrünungen aber auch die Begrünung von Terrassen, Gärten, mögen sie auch noch so kleine sein, rücken damit zunehmend in den Fokus einer nachhaltigen und klimaresilienten Stadtentwicklung.

Die Gebäude mit Ihrem unmittelbaren Umfeld zählen zu den größten, ungenutzten Restflächen im urbanen Raum und bieten auch ungeahnte Potenziale für den Schutz und die Fortentwicklung der Artenvielfalt. Die Gebäude stehen mit Ihrer Umgebung in ökologischen Zusammenhang und können einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu einer ökologischen Vernetzung von Naturräumen beitragen. Je nach Ausführung und Größe der begrünten Fläche, sowie der Vernetzung mit angrenzender grüner Infrastruktur variieren diese Effekte in ihrer Intensität. Die Vorteile (Biodiversität, Regenwassermanagement, Lebenszyklusverlängerung, Mikroklima, Wärmedämmfunktion, Städtebau, menschliches Wohlbefinden, etc.) erfolgen zum Teil überschneidend, wodurch ein Kreislauf positiver Effekte und somit auch ein übergreifender öffentlicher und privater Mehrwert für alle entsteht.

Bepflanzte Dächer, Fassaden oder Mauern sind wichtige Kleinlebensräume für Insekten wie Wildbienen oder Falter, aber auch für Fledermäuse und Vögel im Stadtgebiet. Neben Nistmöglichkeiten bieten diese auch Nahrung und dienen als Verbindungselemente zwischen den natürlichen Lebensräumen, die in der dicht bebauten Stadt oft weit voneinander entfernt liegen. Vorlage 2020/269 Stadt Traunstein Seite 2 von 2 Bauwerks- und Freiraumbegrünungen haben auch positive Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden.

Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten außerdem darauf hin, dass die grüne Umgebung die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit des Menschen positiv beeinflusst. Großflächige Fassadenbegrünungen können darüber hinaus die Lärmbelastung reduzieren. Neben dem Leidfaden „Werkzeugkasten Artenvielfalt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Neuer „Werkzeugkasten Artenvielfalt“ (bayern.de)) haben Städte (z.B. Leitfaden für Fassadenbegrünung (wien.gv.at)) bereits Leitfäden entwickelt, die als Anleitung zur Nachahmung einladen. Die Leitfäden bieten praxisnahe und innovative Anregungen, beziehen zu mögliche Vorbehalte Stellung, stellen Vor- und Nachteile gegenüber und stellen Best-Practice Beispiele vor, zeigen aber auch auf, vorauf zu achten ist um Schäden und Mängel an den Gebäuden zu vermeiden; klären aber auch zu den Entstehungs- und Pflegekosten auf.

In Anlehnung an die Regelung in der Bayerischen Bauordnung Art 7 Nr.2 Satz 1 für die, im Eigentum des Freistaates stehenden Gebäude und Freiflächen, folgt die Stadt der im Satz 2 formulierten Empfehlung und berücksichtigt bei ihren Gebäuden (Bestand /Neubau) und darüber hinaus auch im öffentlichen Raum (Plätzen, Straßen, Parks, Grünflächen, etc.) und bei städtebaulichen Planungen die Schaffung von Lebensräumen zum Erhalt und der Fortentwicklung der Artenvielfalt durch Fassaden-, Dach-, Freiraumbegrünungen. Damit leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt. Nicht nur eine Randnotiz wert ist, dass auch, die am 01.02.2021 in Kraft tretende novellierte Bayerische Bauordnung diesen Gedanken im Art. 81, in Anlehnung an den Wortlaut des zweiten Gesetztes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit (Versöhnungsgesetz), aufgreift.

Waren bisher nur Regelungen zur Begrünung von Dächern möglich, können die Gemeinden nun auch Regelungen zur Begrünung von Gebäuden – ganz oder teilweise – aus ortsgestalterischen Gründen erlassen. Um Artenschutzmaßnahmen – auch kreative Ansätze -, aber auch die dafür erforderlichen Kosten von Anfang an bei anstehenden Bauvorhaben einzuplanen, ist frühzeitig die fachliche Zusammenarbeit mit qualifizierten Planern (z.B. Landschaftsplanern) wichtig. Ziel der Stadt ist es hier einen signifikanten Beitrag zum Schutz und zur Fortentwicklung der Artenvielfalt zu leisten und damit auch Vorbild für private Initiativen zu sein.

Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit der Großen Kreisstadt Traunstein hat in seiner Sitzung am 11. März 2021 für die Dauer von fünf Jahren folgenden Beschluss (einstimmig) gefasst:

1. Bei allen Baumaßnahmen der Stadt,

a) Möglichkeiten einer Flächenbegrünung (Dach, Fassaden, Freiflächen, Straßenbegleitgrün, etc.) zur Verbesserung der Artenvielfalt zu prüfen.

b) für die Flächenbegrünung zur Verbesserung der Artenvielfalt bis zu 3 % der Baukosten einzuplanen.

2. Die Stadtverwaltung prüft, welche Liegenschaften sich darüber hinaus für Maßnahmen zur Flächenbegrünung zur Verbesserung der Artenvielfalt eignen.

3. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind Konzepte zur Flächenbegrünung zur Verbesserung der Artenvielfalt mit der Maßgabe zu Grunde zu legen, dass wirtschaftliche Belange nicht  entgegenstehen können.

4. Über die umgesetzten Maßnahmen ist jährlich zu berichten.

In Traunstein sollen künftig mehr Dächer und Fassaden begrünt werden. (Foto: Carola Westermeier/Große Kreisstadt Traunstein).

Regionalität

Klimabonus – ein innovatives System zur Belohnung von klimafreundlichem Handeln und zur wirksamen Förderung von Klimaschutzprojekten

Der Chiemgauer e.V. ist als Projektpartner mit dabei. Das Projekt wird von der Nationalen Klimaschutz Initiative und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert.

Der Klimabonus besteht aus drei Wirkungsbereichen:

– Klimafreundlicher Einkauf

– CO²-Reduktion

– Regionale Klimakompensationsprojekte

Die Stadt Traunstein beteiligt sich mit den Förderprogrammen „Energieeffizient sanieren im Gebäudebestand“ und „Solarstrom nutzen“ am Klimabonus. Dabei werden neue Wege gegangen. Durch die Verbindung mit dem Klimabonus-Projekt des Chiemgauer e.V. wird neben der Verringerung des Treibhausgasausstoßes auf nachhaltige Weise die regionale Wirtschaft gefördert. Alles, was an Fördermitteln ausgegeben wird, bewegt sich über den Chiemgauer-Kreislauf mit dem Faktor Drei in der Region. Damit ist ein relativ großer Hebel bei der Auszahlung gegeben. Kleine und mittelständische Wirtschaft werden unterstützt.

Antragsteller, die nach Einreichung eines Förderantrags bei der Stadt deren Unterstützung zugesagt bekommen, erhalten vom Chiemgauer e.V. eine „Regionalcard“. Diese wird in Höhe des Förderzuschusses mit Klimabonus-Chiemgauer aufgeladen und kann in allen Geschäften, die die Regionalwährung Chiemgauer annehmen, zum Bezahlen eingelöst werden.

Für immer mehr Menschen spielt beim Einkauf neben Qualität und Preis die Frage nach fairen, sozialen und nachhaltigen Produktions- und Arbeitsbedingungen eine große Rolle. Auch die Stadt Traunstein hat das erkannt und sich den Leitgedanken „global denken – lokal handeln“ auf die Fahnen geschrieben: Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft haben sich zusammengeschlossen und fördern nun gemeinsam den fairen Handel auf kommunaler Ebene. Dieses Engagement wurde mit dem Titel „Fairtrade-Stadt“ belohnt.

Im März 2015 hatte der Stadtrat beschlossen, dass sich Traunstein um den Titel „Fairtrade-Town“ bewirbt. Unter der Leitung von Stadtrat Thomas Stadler (Bündnis90/Die Grünen) wurde daraufhin eine Steuerungsgruppe gegründet, um die Erfüllung der dafür notwendigen Kriterien voranzutreiben. Insgesamt sieben Einzelhandelsgeschäfte und zwei gastronomische Betriebe schlossen sich der Initiative an, außerdem beteiligen sich zwölf Schulen und Kindertagesstätten sowie drei Kirchengemeinden. Auch die Stadtverwaltung und die Stadtmarketing Traunstein GmbH sind mit dabei. In den örtlichen Medien machen die Akteure seither regelmäßig auf die Initiative „Fairtrade-Town“ und gemeinsame Veranstaltungen zum Thema aufmerksam und versuchen so weitere Mitstreiter zu finden.

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