Stadtentwicklung

Die Stadtplanung ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung unserer Stadt. Unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren werden Konzepte und Prozesse erarbeitet, welche die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang bringen.

 

Informieren Sie sich links im Menü über die aktuellen Projekte der Stadt Traunstein.

Beschluss zur Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchung (VU) zur Erstellung einer Sanierungssatzung

Im vergangenen Jahr wurde durch einen Beschluss des Stadtrats die Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Erstellung einer Sanierungssatzung eingeleitet. In einem intensiven Planungsprozess und einem umfangreichen Beteiligungsverfahren (Bürger, Politik, Fachleute) wurden die unterschiedlichen Aspekte und Handlungsfelder der Stadtplanung kritisch überprüft, Missstände festgestellt und Lösungsansätze aufgezeigt. Der Abschlussbericht soll in der Maisitzung des Stadtrats beschlossen werden. Anschließend erfolgen umfangreiche Informationen dazu hier auf dieser Seite.

Gefördert wird das Projekt mit REACT-EU-Mitteln:

Die zukünftige städtebauliche Entwicklung in Traunstein wurde im Rahmen der Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) in Sitzungen und Klausurtagungen des Stadtrats sowie in mehreren Bürgerwerkstätten intensiv mit Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Bürgern diskutiert. Die daraus entwickelten Ziele und Leitlinien wurden vom Stadtrat im Juli 2016 beschlossen.

Als Impulsprojekte wurden das Nutzungskonzept für das Bahnhofsareal West, die Bestandsentwicklung und Neuordnung im Bahnhofsareal Ost, das Jugendzentrum, das Thema Fahrradstadt Traunstein sowie ein Ortsteilentwicklungskonzept für Kammer und Rettenbach festgelegt.

Unter den einzelnen Themenbereichen (siehe linke Seite) ist der aktuelle Planungsstand zu den derzeit in Bearbeitung befindlichen und zu weiteren Projekten dokumentiert.

Das ISEK dient auch als Grundlage zur Erlangung von Fördermitteln für die einzelnen Maßnahmen.

Ausführlicher Bericht:

Der Bedarf an Wohnungen ist in Traunstein nach wie vor sehr groß. Neben der intensiven Bautätigkeit im Innenbereich sind deshalb weitere Baugebiete im Stadtgebiet wünschenswert. Mit der Aufstellung neuer Bebauungspläne werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung geschaffen, z.B. in Seiboldsdorf und Unterhaid. Aufgrund weiter erhöhter Anforderungen im Bereich des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und der Ableitung von Oberflächenwässern gestalten sich diese Verfahren aber zeitlich immer aufwendiger. Dies gilt besonders auch für die geplante Erweiterung des Industriegebietes Nord, wo entsprechende naturschutzfachliche Untersuchungen und artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt wurden.

Bauleitplanung

Bebauungspläne

Appelt, Christiane

Daburger, Monika

Der neue Traunsteiner Salinenpark wurde für Einheimische wie Gäste der Stadt errichtet, um die baulichen Zeugnisse aus der Salinenzeit wieder erlebbar zu machen. Zugestellt durch Gebäude jüngerer Zeit war ein Blick auf die Fassaden der denkmalgeschützten Produktions- und Wohnstätten von der Salinen- und der Reiffenstuelstraße aus nur sehr eingeschränkt möglich und der räumliche Zusammenhang mit dem gegenüberliegenden Rupertistadl unter anderem auch wegen der beidseits der Salinenstraße vorhandenen Heckenpflanzungen nicht erkennbar. Nun erfolgt die Zufahrt zur Stadt erkennbar durch den historischen Salinenbezirk.

 

Grünflächen

Die Grünflächen im Salinenpark sind in unterschiedliche Bereiche gegliedert: Entlang der Straßen befindet sich ein salzverträglicher Bankettrasen, im westlichen Teil unter den alten Bäumen ein strapazierfähiger Gebrauchsrasen. Im zentralen Bereich wurde eine Blühwiese mit hohem Gräseranteil (80 Prozent) und Obstbäumen angelegt, die entlang der Wege von einem blühenden Saum eingefasst wird. Im östlichen Bereich wurde eine Blumenwiese mit geringerem Gras- und größerem Blumenanteil (40 und 60 Prozent) angesät. Ausschlaggebend waren neben einem attraktiven Gesamtbild vor allem ökologische Aspekte, die Grünflächen stellen einen nachhaltigen Wert unter anderem für Bienen sowie andere Insekten und Lebewesen dar. Die Grünflächen benötigen zur Entwicklung allerdings mindestens zwei Vegetationsperioden Zeit, sodass der endgültige Zustand im Augenblick noch nicht zu sehen ist.

 

Wege

Die Freilegung des Grundstücks ermöglicht eine neue diagonale Wegebeziehung von der Kreuzung an der Reiffenstuelstraße in Richtung Karl-Theodor-Platz. Dadurch verkürzt sich der Weg aus Richtung Bürgerwaldstraße ins Stadtzentrum, außerdem führt er zukünftig durch eine attraktive Parkanlage. Der Weg entlang des Apothekergartens wurde als wassergebundene Decke ausgeführt, die übrigen Wege mit einem sogenannten Olympiamastix-Belag befestigt. Dies hängt mit ihrer stärkeren Beanspruchung zusammen sowie mit der gewünschten Barrierefreiheit. Die Gussasphaltflächen mit Kiesauflage bieten ebenfalls ein attraktives Erscheinungsbild, sind belastbar und nicht so unterhaltsaufwendig. Der Name leitet sich von der erstmaligen Nutzung bei den Olympischen Spielen im Münchner Olympiaparkgelände ab, er wird seitdem in zahlreichen Parkanlagen eingebaut.

 

Ausstattung

Der Förderverein Alt-Traunstein hat für die Ausstattung des Parks mit mehreren Objekten gesorgt. Als wertvollstes ist die in einem verglasten Pavillon aufgebaute denkmalgeschützte Reichenbach’sche Solehebemaschine aus dem Jahr 1810 zu nennen, von der es nur noch sehr wenige funktionsfähige Modelle gibt. Im Rahmen von Führungen wird die Pumpe in Gang gesetzt und die Funktionsweise erläutert. Das Wasserrad ist eine von einer erfahrenen Spezialfirma ausgeführte Rekonstruktion der Sole-Pumpe, die von Vater und Sohn Reiffenstuel für die Soleleitung zwischen Reichenhall und Traunstein um das Jahr 1619 entwickelt wurde. Ergänzt werden die Exponate um einen aufgeschichteten Ster Holz, soviel war im 18. Jahrhundert für die Produktion von 100 Kilogramm Salz erforderlich, sowie einige Holzdeicheln, die dem Transport der Sole (unter anderem auch zwischen dem Rupertistadl und dem Brunnhaus) dienten. Auf Schautafeln wird hierüber sowie über die Geschichte des Salzes in Traunstein und den Transport der Sole informiert, in einem Medienraum im Erdgeschoss des Albertistocks werden zu festgelegten Zeiten Filme vorgeführt, ein virtuelles Relief der Soleleitung präsentiert und weitere Ausstellungsstücke gezeigt.

 

Beleuchtung

Um die Wirkung und Benutzbarkeit des Salinenparks zu unterstützen und zu gewährleisten wurden auch verschiedene Beleuchtungsmaßnahmen konzipiert. Die Straßenbeleuchtung wurde auf die gegenüberliegende Seite der Salinenstraße versetzt, die Hauptwege werden zurückhaltend aber ausreichend mit Lichtpollern ausgeleuchtet, Wasserrad und Pumpe werden wie die Bänke akzentuiert. Die Wasserfläche im Becken wird ebenso dezent hervorgehoben wie die Fassaden der Salinenhäuser, die sonst bei Dunkelheit so gut wie gar nicht erkennbar wären. Vom Staatlichen Bauamt wird der Rupertistadl in Kürze in gleicher Art angestrahlt, sodass dann die Raumwirkung auch nachts umfassend erlebt werden kann.

 

Apothekergarten

Auf Initiative des Homöopathiehauses Traunstein und zahlreicher Traunsteiner Apotheker wurde ein Apothekergarten angelegt, dessen Pflege für die ersten Jahre auch von jenen finanziert wird. Er soll die lange Tradition von Traunstein als Gesundheitszentrum widerspiegeln und an die Bedeutung von Heilpflanzen erinnern. Etwa 200 verschiedene Heilpflanzensorten, zu einem großen Teil aus dem Botanischen Garten in München, wurden gepflanzt und sind, wie die historischen Klostergärten, nach pflanzensoziologischen Kriterien sortiert und auf unterschiedliche Lebensbereiche mit deren Bodenbeschaffenheiten abgestimmt.

 

Kunst im Park

Die Reihe „Kunst im Park“ mit Ausstellungen am Wochinger Spitz und im Stadtpark wird auch auf den neuen Salinenpark ausgeweitet. Den Beginn machen drei Exponate des Künstlers Heiko Börner, mit denen die Verbindung von Natur (Holz) und Technik (Stahl als industrieller Werkstoff) symbolisiert werden soll.

 

Zeitschiene, Kosten und Finanzierung

Die detaillierten Planungen für den Park erfolgten im Jahr 2017, der Abriss der alten Gebäude und die Freilegung des Geländes fanden im ersten Halbjahr 2018 statt. Die Errichtung der Einbauten und die Landschaftsbauarbeiten wurden ab Juli 2018 durchgeführt. Der Gesamtaufwand für die Planung und die Ausführung der Arbeiten sowie den Aufbau der Ausstattung beträgt rund 1,75 Mio. Euro. Die Realisierung des Parks wurde nur durch großzügige Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung, durch die Unterstützung des Fördervereins Alt-Traunstein sowie von Institutionen und nicht zuletzt Privatpersonen möglich.

Zusammen mit dem Institut für innovative Städte i.n.s., einem Fachbüro für Rad- und Fußverkehr, wurde für die Große Kreisstadt Traunstein ein Radverkehrskonzept entwickelt, das im Juni 2022 von einer großen Mehrheit der Stadtratsmitglieder verabschiedet wurde. Ehrgeiziges Ziel ist es, Radfahren in Traunstein künftig so sicher und attraktiv zu machen, dass sich deutlich mehr Menschen „auf den Sattel schwingen“. 

Kernbestandteil des Radverkehrskonzepts ist ein definiertes Radverkehrsnetz aus zentralen Radhauptrouten sowie ergänzenden Basisrouten. Darüber hinaus zeigt es weitere Ansätze auf, um mehr Menschen zum Radfahren zu motivieren, zum Beispiel zur Radwegweisung, zu Radabstellanlagen oder zur verkehrsberuhigenden Gestaltung von Quartieren. 

Das Radverkehrskonzept dient als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Kommunalpolitik und Verwaltung. Es ist außerdem Voraussetzung dafür, dass die Stadt Traunstein Fördergelder für Baumaßnahmen, die zur Verbesserung des Radverkehrs beitragen, erhält. Es hat einen Umsetzungshorizont von 15 bis 20 Jahren — denn Veränderungen im Stadt- und Verkehrsraum brauchen Zeit.

Sie haben Fragen?

Zwischen Innenstadt und Haslach sicher, schnell und komfortabel mit dem Rad unterwegs

       

Das Radverkehrskonzept für die Stadt Traunstein sieht als erste große Maßnahme die Schaffung rund zwei Kilometer langen Fahrradstraße vor. Sie verbindet die Innenstadt und den Ortsteil Haslach und ist eine von insgesamt drei Hauptfahrradrouten, die nach dem Willen des Stadtrats – neben zahlreichen Basisrouten – in den kommenden Jahren ausgebaut werden. 

 

Im Innenstadtbereich entsteht eine Fahrradringstraße: Von der Ludwig-Thoma-Straße kommend geht es über die Marienstraße auf den Maxplatz und von dort in die Bahnhofstraße. Auf Höhe des Stadtparks führt die Fahrradstraße über die Pinerolostraße zur Marienstraße und zur Ludwig-Thoma-Straße.

Über die Ludwig-Thoma-Straße geht es im Zweirichtungsradverkehr zur Rosenheimer Straße, die gequert wird um in die Haslacher Straße zu gelangen. Die Fahrradstraße führt dann weiter über den Knotenpunkt Haslacher Straße / Leonrodstraße und die Kardinal-Faulhaber-Straße zum Haslacher Kirchplatz. 

Fragen und Antworten Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren.

Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.

Wenn nötig, müssen Kfz die Geschwindigkeit weiter verringern, damit Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden. Ein Überholen ist bei Einhaltung von 1,5 Metern Sicherheitsabstand erlaubt. An Engstellen haben auf der Fahrradstraße grundsätzlich Fahrradfahrer Vorrang. 

Die Fahrradstraße kann in Erschließungsstraßen eingerichtet werden, die weniger als 400 Kfz/h Verkehrsbelastung aufweisen.  

Fahrradstraße: Mit dem oberen Verkehrszeichen wäre auf der Strecke nur der Radverkehr zugelassen. Durch eine Zusatzbeschilderung wie hier kann eine Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr freigegeben werden.

Fahrradfahrer dürfen auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren. Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer. An Engstellen haben Fahrradfahrer auf der Fahrradstraße grundsätzlich Vorrang. 

Die Gehwege gehören dagegen den Fußgängern. Mit einer Ausnahme: Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.

In der Fahrradstraße, die künftig die Traunsteiner Innenstadt mit dem Ortsteil Haslach verbinden wird, ist für den Kfz-Verkehr freigegeben. Es gelten folgende Regeln: 

  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, bei Engstellen haben sie grundsätzlich Vorrang
  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Anpassung der Fahrgeschwindigkeit des KFZ-Verkehrs an den Radverkehr
  • Überholvorgang nur möglich bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m (innerorts), dabei darf die gestrichelte Randmarkierung von Kfz be- bzw. überfahren werden
  • Bevorrechtigung der Fahrradstraße gegenüber Querstraßen

Die Fahrradstraße ist ein Projekt für alle Generationen und für alle Verkehrsteilnehmer, egal welches Verkehrsmittel (Fuß, Rad, Pkw, Bus) sie wählen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen – für alle. Es geht nicht um die Verdrängung des Kfz-Verkehrs, sondern um eine faire und sichere Aufteilung des zur Verfügung stehenden Straßenraumes für alle Verkehrsteilnehmer. Angestrebt wird die bestmögliche Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums für die Gemeinschaft.

Die Neuaufteilung des Straßenraums und die Vorfahrt an Kreuzungspunkten machen die erste von insgesamt drei geplanten Hauptrouten in Traunstein (siehe Radverkehrskonzept) für den Radverkehr sicherer, komfortabler und schneller – und damit zu einer echten Alternative zur vielbefahrenen Staatsstraße (Rosenheimer Straße / Äußere Rosenheimer Straße / Rupertistraße), die die Innenstadt und den Ortsteil Haslach miteinander verbindet. Dabei vernetzt die Fahrradstraße nicht nur den Stadtkern und den Ortsteil Haslach miteinander, sondern sie führt auch entlang zahlreicher öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Turnhallen etc., die mit der Einrichtung der Fahrradstraße sicherer und komfortabler mit dem Fahrrad und auch zu Fuß erreicht werden können. Ziel ist auch, den Kfz-Verkehr in den Erschließungsstraßen und Wohngebieten zu reduzieren: durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Hauptverkehrsstraßen (Staatsstraßen). So wird die Aufenthaltsqualität insgesamt gesteigert, was allen zugute kommt. 

Traunsteins erste Fahrradstraße - abschnittsweise erklärt

Im Innenstadtbereich entsteht eine Fahrradringstraße: Von der Ludwig-Thoma-Straße kommend geht es über die Marienstraße auf den Maxplatz und von dort in die Bahnhofstraße. Auf Höhe des Stadtparks führt die Fahrradstraße über die Pinerolostraße zur Marienstraße / Ludwig-Thoma-Straße. Dafür wird die Richtung der Einbahnstraße in der Pinerolostraße für alle Verkehrsteilnehmer dauerhaft geändert. Sie ist dann auch für Kfz von der Bahnhofstraße her kommend befahrbar. 

In der Marienstraße, am Maxplatz, in der Bahnhofstraße und in der Pinerolostraße wird die Fahrradstraße durch entsprechende Markierungen und Beschilderungen sichtbar. 

Aufgrund der Änderung der Einbahnstraßenrichtung in der Pinerolostraße wird auch die Einbahnstraßenrichtung der Gapstraße geändert. 

So sieht die Routenführung für die Fahrradringstraße im Innenstadtbereich aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

Der Papst-Benedikt-XVI.-Platz sowie der Einmündungsbereich der Ludwig-Thoma-Straße in die Marienstraße wurden umgestaltet. Es ist eine einheitliche Pflasterung des Platzes erfolgt, die bis hin zum Stadtpark verläuft. Außerdem wird durch die öffentliche Nutzung der Fläche ‚hinter’ dem Jahn-Denkmal eine Öffnung hin zum Stadtpark ermöglicht. Das Jahn-Denkmal wird erhalten. Weitere Sitzmöglichkeiten, Fahrradabstellanlagen und Begrünungen sind bereits erfolgt bzw. in Umsetzung. Im Bereich des Platzes wird die Fahrradstraße durch einen verkehrsberuhigten Bereich (Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden, wie zum Beispiel am Stadtplatz) unterbrochen. Eine sichere Wegeführung als Blinden- und Sehbehindertenleitsystem führt vom Finanzamt über den Stadtpark (Nord-Süd-Achse des Blinden- und Sehbehindertenleitsystems) und endet vorerst am Landratsamt.

In der Ludwig-Thoma-Straße wird die Fahrradstraße weitergeführt. Es erfolgt eine Erneuerung der Pflasterung. Das bedeutet, dass der Seitenraum nicht verändert wird. Die Spurrillen und Absenkungen in der Fahrbahn werden ausgebessert.

So sehen die die Planungen für die Fahrradstraße im Abschnitt Ludwig-Thoma-Straße / Papst-Benedikt-XVI.-Platz aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

Die Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr über die Rosenheimer Straße werden deutlich verbessert. Die heutige Fußgängerfurt wurde bereits in Richtung Osten hin verschoben, sodass die Radverkehrsfurt künftig parallel und getrennt davon verlaufen kann. Unabhängig an welcher Furt die Freigabe (Ampelschaltung) angefordert wird, es erhalten immer beide Furten das Grünzeichen. Die Radverkehrsfurt hat insgesamt eine längere Grünphase, da der Radverkehr schneller die Fahrbahn räumen kann. Für den Kfz-Verkehr werden alle Fahrbeziehungen erhalten. Durch die klaren Markierungen in der Ludwig-Thoma-Straße und Haslacher Straße ist die Einfahrt des Kfz-Verkehrs in die Fahrradstraße eindeutig geregelt. Für den Rad- und Fußverkehr bietet die Querung eine verkehrssichere Führung.

So sehen die die Planungen für die Fahrradstraße im Abschnitt Ludwig-Thoma-Straße / Papst-Benedikt-XVI.-Platz aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

Im unteren Abschnitt der Haslacher Straße (sie bleibt wie bisher eine Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr und wird außerdem zur Anliegerstraße) wird der etwa ein Meter breite Radweg (derzeit auf dem Gehsteig) auf der Südseite aufgelöst. Die Breite wird zu einer Hälfte der Fahrbahn und zur anderen dem Gehweg zugeschlagen. Hierdurch wird der Fußverkehr künftig getrennt vom Radverkehr sicher geführt und bekommt mehr Platz. Diese Trennung sowie die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für den Kfz-Verkehr bewirkt eine Steigerung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

Auf der Fahrbahn kann dann der Radverkehr in beide Richtungen fahren. Die Einbahnrichtung für den Kfz-Verkehr verbleibt wie heute in Richtung stadtauswärts.

An der Ecke St.-Oswald-Straße / Haslacher Straße wird der Gehweg etwas zurückgenommen, sodass die Kurvenfahrt für den Schulbus vereinfacht wird. Die Parkplätze und Bushaltestellen auf der Nordseite der unteren Haslacher Straße verbleiben.

An der Südseite werden die Parkplätze aus Sicherheitsgründen neu angeordnet. An den Einfahrten und zwischen je zwei Parkplätzen werden Bäume oder niedriges Grün gepflanzt, um die Sichtbeziehungen zwischen dem ausparkenden Fahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Die Anordnung ist auch heute schon in der Haslacher Straße zwischen Leonrodstraße und Bahnübergang zu sehen. Die Aufenthaltsqualität im Straßenzug wird dadurch enorm gesteigert.

So sehen die die Planungen für die Fahrradstraße im Abschnitt untere Haslacher Straße aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

An der Kreuzung Haslacher Straße / Leonrodstraße wird die Vorfahrt so verändert, dass die Fahrradstraße auf der Haslacher Straße zur Vorfahrtstraße wird. In beiden Richtungen ist die Verbindung mit dem Rad befahrbar.

Für den Kfz-Verkehr wird eine neue Regelung eingeführt: Der Kfz-Verkehr in der unteren Haslacher Straße wird gemäß der Planung am Knotenpunkt nur noch nach rechts in die Leonrodstraße Richtung Rosenheimer Straße abbiegen können. Aus allen anderen Richtungen sind die Verkehrsbeziehungen für den Kfz-Verkehr weiterhin möglich. Der Zielverkehr vom Salinenberg zur oberen Haslacher Straße und zur Wartberghöhe soll dann über die Rosenheimer Straße und die Leonrodstraße fahren.

Durch die Umgestaltung der Kreuzung wird verhindert, dass die untere Haslacher Straße, die Wartberghöhe und die Vonfichtstraße als Abkürzung oder Umfahrung der Wegscheid benutzt werden. Ziel der Fahrradstraße ist es nämlich auch, den Durchgangsverkehr in der Wartberghöhe zu reduzieren.

Der Bereich vor der Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule in der unteren Haslacher erhält – zur Erhöhung der Sicherheit für die Schulkinder ebenso wie für Anwohner und Passanten – eine Verkehrsberuhigung. Vor allem an den Bushaltestellen wird die Situation verbessert, wenn der Durchgangsverkehr reduziert wird.

So sehen die die Planungen für die Fahrradstraße am Knotenpunkt Haslacher Straße / Leonrodstraße aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

Im oberen Abschnitt der Haslacher Straße (zwischen Leonrodstraße und Vonfichtstraße) und der Kardinal-Faulhaber-Straße gibt es keine großen baulichen Veränderungen, es werden die Fahrbahn- und Gehwegbreiten beibehalten. Es werden Leitmarkierungen (gestrichelt) aufgebracht und die Knotenpunkte rot eingefärbt.

Parken wird nach Fertigstellung der Fahrradstraße nur noch in den markierten Flächen erlaubt sein. Die Parkplätze entlang der Steinmauer in der Haslacher Straße (zwischen Wartbergfeldstraße und Prandterstraße bergaufwärts) bleiben erhalten. Der Kfz-Verkehr ist in beide Richtungen zugelassen (keine Einbahnstraßenregelung!).  

So sehen die die Planungen für die Fahrradstraße im oberen Teil der Haslacher Straße aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

So sehen die die Planungen für die Fahrradstraße in der Kardinal-Faulhaber-Straße aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

Die direkte Verbindung zwischen Haslach und der Wartberghöhe ist der Hohlweg, der für den Kfz-Verkehr in Einbahnrichtung befahrbar bleibt. Der Hohlweg wird heute rein vom Kfz-Verkehr (Einbahnrichtung stadteinwärts) genutzt. Da die parallel laufende Fuß- und Radverbindung

  • zu schmal für Fußgänger und Radfahrer im Zweirichtungsradverkehr ist (nicht rechtskonform) und 
  • nicht verbreitert werden kann

wird die Fahrradstraße künftig Richtung Innenstadt über den Hohlweg geführt. Das hat den Vorteil, dass hier eine geringere Steigung als beim gemeinsamen Geh- und Radweg zu bewältigen ist. Stadtauswärts Richtung Haslach zweigt die Fahrradstraße vor dem Erreichen des Hohlwegs etwa auf Höhe Uhlandstraße ab und führt auf dem vorhandenen Radweg bergabwärts nach Haslach zum Kirchplatz. 

Am Knotenpunkt in Haslach, am Kirchplatz und in der abzweigenden Mühlgasse wird die Vorfahrt abgeändert: Die Fahrradstraße wird zur Vorfahrtstraße. Die typischen Markierungen der Fahrradstraße kommen auch hier zur Anwendung.

So sehen die die Planungen für die Fahrradstraße im Bereich des Hohlwegs und des Haslacher Kirchplatzes aus. (© Große Kreisstadt Traunstein)

Das Projekt „NKI: Fahrradstraße vom Kirchplatz zum Maxplatz in Traunstein“ (Abschnitt Haslacher Kirchplatz – Marienstraße) wird gefördert aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (Förderkennzeichen: 67KBR0159). Der Bewilligungszeitraum ist 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024. Die Förderung wird voraussichtlich rund 780.000 Euro betragen.

Sie haben Fragen?

Radfahren soll einfach, schnell und bequem sein: Um die Situation für Fahrradfahrer zu verbessern, hat die Stadt Traunstein bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Projekte angestoßen.

Bodenmarkierungen, Angleichung der Bordsteinkanten, Beseitigung von Unebenheiten, Versetzen von Drängelgittern und Pfosten, Installation von Spiegeln, bessere Ausschilderung von Radwegen und einige bauliche Maßnahmen mehr hat die Große Kreisstadt bereits realisiert. Denn auch viele kleine Schritte sorgen dafür, dass es sich in Traunstein besser radeln lässt. Hier eine Übersicht in Bildern:

Sie haben Fragen?

Den Titel „Fahrradfreundliche Kommune“ vergibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK). Er wird an Kommunen vergeben, die überdurchschnittliche Anstrengungen unternehmen, den Radverkehr zu fördern. Ausgezeichnet werden der eingeleitete Prozess und das klare politische Bekenntnis für die Radverkehrsförderung. Die Auszeichnung bedeutet nicht, dass die Kommune bereits in allen Belangen fahrradfreundlich ist.

Anfang des Jahres 2020 hat der Traunsteiner Stadtrat beschlossen, einen Beitrittsantrag bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) zu stellen. Im Juli 2021 fand die für die Verleihung des Titels „Fahrradfreundliche Kommune“ notwendige Vorbereisung statt. Dafür kamen unter anderem eine Vertreterin des Bayerischen Verkehrsministeriums, ein Mitglied der Vorstandschaft des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Bayern e.V. (ADFC) sowie die Geschäftsführerin der AGFK nach Traunstein. Gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Bauamtes, des Landkreises Traunstein, der Polizeiinspektion Traunstein, der Verkehrswacht, des ADFC Kreisverband Traunstein und des Traunstein Bicycle Club sowie dem Referenten des Stadtrats für Radverkehr in der Kommune wurde der lst-Zustand des Radverkehrsnetzes begutachtet und das weitere Vorgehen besprochen. 

Die Große Kreisstadt Traunstein hatte anschließend vier Jahre Zeit, fahrradfreundlicher zu werden. Sie erstellte unter anderem ein Radverkehrskonzept und setzte zahlreiche Projekte um, darunter Traunsteins erste Fahrradstraße sowie über 40 Sofortmaßnahmen (z.B. Markierungen, Beschilderungen, neue Fahrradabstellanlagen wie die Bike-&-Ride-Box am Bahnhof etc.)

Im Oktober 2025 fand dann die Hauptbereisung statt. Die Große Kreisstadt durchlief ein anspruchsvolles Prüfverfahren. Das Ergebnis: Traunstein wird für die Verleihung des Titels „Fahrradfreundliche Kommune“ vorgeschlagen. Am 4. Februar 2026 wurde der Großen Kreisstadt Traunstein schließlich der Titel „Fahrradfreundliche Kommune“ durch Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter bei einem Festakt in der Scholastika in München verliehen.

 

Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune“ ist eine Anerkennung für den Weg, den wir in Traunstein insgesamt in der Verkehrsplanung gehen. Uns geht es nicht um ein Gegeneinander der Verkehrsteilnehmer, sondern um ein faires und sicheres Miteinander von Fußgängern, Radfahrern und dem motorisierten Verkehr. Die Auszeichnung bestätigt, dass wir alle Verkehrsarten im Blick behalten und Schritt für Schritt ausgewogene Lösungen entwickeln, die zu unserer Stadt passen. Sie ist Ansporn, diesen verantwortungsvollen und realistischen Ansatz weiterzuverfolgen. Mein Dank gilt allen, die diesen Prozess in den vergangenen Jahren konstruktiv begleitet und mitgetragen haben.

Dr. Christian Hümmer, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Traunstein

Die Kriterien für eine Aufnahme in den Kreis der „Fahrradfreundlichen Kommunen“ sind umfangreich und vielfältig: Neben der zwingend notwendigen Erstellung eines Radverkehrskonzeptes geht es z.B. um finanzielle Aufwendungen zur Radverkehrsförderung, Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, Berücksichtigung des Radverkehrs beim Baustellenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Radverkehr und vieles mehr. 

Fotos: Tobias Hase

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Bei Wind und Wetter: Radfahren in der dunklen Jahreszeit

Tipps für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Im Herbst wird es draußen Tag für Tag ein bisschen dunkler und kälter, es regnet öfter, es ist mal neblig, mal windig. Doch das ist noch lange kein Grund, auf das Radfahren zu verzichten. Denn mit der richtigen Vorbereitung und der passenden Ausrüstung ist sicheres Radfahren auch in der dunklen Jahreszeit möglich.

 

Sicherheit durch Sichtbarkeit

Wussten Sie, dass dunkel gekleidete Personen in der Dämmerung erst aus 25 bis 30 Metern, hell gekleidete Personen dagegen bereits aus 40 bis 50 Metern Entfernung wahrgenommen werden? Und dass Personen mit reflektierender Kleidung sogar schon aus rund 150 Metern Entfernung von anderen gesehen werden?

Sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihr Fahrrad von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden – insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen sowie in der Dämmerung und bei Dunkelheit. Mit Kleidung und Schuhen sowie Helmen in knalligen Farben und mit Reflektorstreifen fallen Sie mehr ins Auge. Auch reflektierendes Fahrradzubehör kann zur guten Sichtbarkeit beitragen. Achten Sie darum beim Kauf von Fahrradtaschen und -körben, Kindersitzen, Fahrradanhängern etc. darauf, dass diese beispielsweise mit Reflektorstreifen ausgestattet sind.

 

Im richtigen Licht

Um als Radfahrer sicher im Dunkeln unterwegs zu sein, ist die richtige Beleuchtung unverzichtbar. Es geht nicht nur darum, gesehen zu werden, sondern es ist ebenso wichtig, selbst gute Sicht zu haben. Welche Beleuchtung an Fahrrädern vorhanden sein muss, ist in Paragraf 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genau geregelt. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Beleuchtung unterschieden.

Zur aktiven Beleuchtung gehören ein weißer Frontscheinwerfer, der auch mit Tagfahr- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein kann und ein rotes Rücklicht, das Brems- und Standlichtfunktion haben darf. Diese können fest installiert per Dynamo oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben werden.

Alle Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und weitere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Stirnlampen oder Lampen, die am Helm oder am Arm befestigt sind, entsprechen nicht den Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung und dienen höchstens als Zusatzlicht.

Die passive Beleuchtung bilden Rückstrahler beziehungsweise Reflektoren. Nach vorne muss ein weißer, nach hinten ein roter Großflächenrückstrahler der Kategorie „Z“ wirken. Beide dürfen in die jeweiligen Lichter integriert sein. An die Pedale gehören nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren und auch die Räder brauchen eine zur Seite abstrahlende Beleuchtung. Entweder darf es ein umlaufender weißer Reflexstreifen auf jeder Reifenseite sein oder weiß reflektierende Hülsen an den Speichen. Die klassische Variante sind jedoch die „Katzenaugen“: In jedes Rad kommen zwei gelbe Reflektoren, angeordnet in einem Winkel von 180 Grad.

 

Stets bremsbereit

Bei Laub auf den Wegen und auf nassen oder gar eisigen, schneebedeckten Untergründen verringert sich die Reifenhaftung, der Bremsweg wird länger. Reduzieren Sie bei schwierigen Bedingungen deshalb das Tempo beim Radfahren, vermeiden Sie abrupte Schlenker oder starke Bremsmanöver. Reduzieren Sie den Luftdruck der Reifen auf den Mindestdruck, er ist auf der Reifenflanke angegeben. Damit vergrößert sich die Auflagefläche des Reifens, was für mehr Halt und Stabilität sorgt. Wenn Sie regelmäßig im Winter mit dem Fahrrad unterwegs sind, empfiehlt es sich, Winterreifen aufzuziehen.

 

Behandeln Sie Ihr Rad pfleglich!

Allgemein gilt: Kontrollieren Sie regelmäßig die Bremsen, die Reifen und die Beleuchtung an Ihrem Fahrrad. Beschädigungen erhöhen die Unfallgefahr. Alle beweglichen Teile sollten geschmiert werden, um sie vor Nässe, Schmutz oder Streusalz zu schützen. Vor allem die Kette ist besonders anfällig: Reinigen und ölen sind hier Pflicht.

 E-Bikes und Pedelecs brauchen im Herbst und Winter übrigens eine Extrabehandlung: Niedrige Temperaturen reduzieren die Leistungsfähigkeit des Akkus, ihre Reichweite sinkt. Den Akku kann man beispielsweise mit speziellen Neoprenhüllen vor Kälte schützen. Sollte das Fahrrad länger draußen stehen, nimmt man ihn am besten mit nach drinnen.

 

Generell – nicht nur in der dunklen Jahreszeit – gilt: Seien Sie aufmerksam, fahren Sie vorausschauend und rücksichtsvoll. Und vergessen Sie nicht den Fahrradhelm. Er verhindert zwar keine Unfälle, aber schützt vor den Folgen.

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Mit der Meldeplattform RADar! bieten wir Ihnen eine komfortable und effiziente Möglichkeit, Ihre Stadtverwaltung über Mängel im Radverkehrsnetz der Großen Kreisstadt Traunstein zu informieren.

Die Verkehrsführung für Radfahrer ist unübersichtlich? Es werden zusätzliche Abstellanlagen für Fahrräder benötigt? Ein Schlagloch oder Spurrillen stellen eine Gefahr für Fahrradfahrer dar? – Probleme im Radverkehrsnetz können ganz unterschiedlich aussehen. Melden Sie Probleme und Mängel, die Ihnen beim Radfahren in der Großen Kreisstadt Traunstein auffallen, und helfen Sie uns, unsere Stadt fahrradfreundlicher zu machen.

Meldungen auf RADar! – So einfach geht’s!

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Meldungen sind übrigens auch über die kostenfreie Stadtradeln-App (für Android und iOS-Systeme) möglich.

Sie haben keinen Zugang zu einem internetfähigen Endgerät? Sie können uns Ihre Wünsche und Verbesserungsvorschläge auch auf dem Postweg zukommen lassen: Große Kreisstadt Traunstein, Stichwort „Radfahren“, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein. 

 

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Neuigkeiten & Termine

Lesen Sie hier, welche Neuigkeiten es rund ums Fahrradfahren in der Großen Kreisstadt Traunstein gibt und welche Termine anstehen

Sicher, komfortabel und kostenfrei das Fahrrad parken

In der grünen Sammelschließanlage für Fahrräder am Traunsteiner Bahnhof befinden sich 60 Abstellplätze, 32 Schließfächer für Helme und Rucksäcke sowie Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus.

Um in die Bike-&-Ride-Box hineinzugelangen, benötigt man eine Benutzerkarte zum Öffnen der Eingangstür. Diese Karte bekommt man in der Tourist-Information im Rathaus kostenlos. Lediglich ein Pfand von 20 Euro muss dafür hinterlegt werden. Der Betrag wird dem Radfahrer bei Rückgabe seiner Benutzerkarte wieder ausbezahlt.

 

Parken Sie Ihr Fahrrad sicher und kostenfrei in der Bike-&-Ride-Box am Traunsteiner Bahnhof – so einfach geht’s:

– Kostenlose Zugangskarte in der Tourist-Information im Rathaus besorgen (20 Euro Pfand)
– Türe der Bike-&-Ride-Box mit Zugangskarte öffnen
– Fahrrad in einem der 60 Fahrradständer abstellen, Gepäck im Schließfach deponieren

Der Winterdienst der Stadt Traunstein sorgt in der kalten Jahreszeit für sichere Geh- und Radwege im gesamten Stadtgebiet. Nach einem festgelegten Einsatzplan werden die Hauptverbindungen, insbesondere Schul- und Arbeitswege, vorrangig geräumt und gestreut. Dabei kommen moderne Räumfahrzeuge sowie umweltverträgliche Streumittel zum Einsatz. Neben den städtischen Flächen werden auch verkehrswichtige Radwege regelmäßig kontrolliert, um Glätte und Schneeansammlungen zeitnah zu beseitigen. Ziel ist es, die Mobilität der Bürger auch im Winter sicherzustellen und gleichzeitig die Umweltbelastung durch den Winterdienst so gering wie möglich zu halten.

Hier finden Sie zwei Pläne zum Download: 

Sie haben Fragen?

Die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für die Ortsteile Kammer und Rettenbach ist im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) als Maßnahme dargestellt und wurde vom Stadtrat im Jahr 2016 als Impulsprojekt beschlossen. Die dafür erfor­derlichen Mittel wurden für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt, dadurch kam es zu Verzö­gerungen bei der Förderprogrammanmeldung, die eine Ausarbeitung erst im Jahr 2019 er­möglichte.

Mit der Ausarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzepts wurde die Bürogemeinschaft Plan­kreis-Heller/Späth aus München beauftragt. Die Inhalte haben sich in der ersten Bearbei­tungsphase schwerpunktmäßig mit den Themen „Schule“ und „Turnhalle“ befasst, in der zweiten Phase mit der Gestaltung des öffentlichen Raums, der Verbesserung der Verkehrssi­cherheit und dem Thema der Nahversorgung.

Die Themen wurden in Lenkungsgruppensitzungen mit den Vertretern des Dorfentwicklungs­vereins und Fachleuten aus den betroffenen Themenbereichen und der Verwaltung disku­tiert. Die Ergebnisse wurden in einer 1. Bürgerwerkstatt am 28. Mai und in einer 2. Bürgerwerkstatt am 22. Oktober vorgestellt und mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern er­örtert. Die Arbeitsergebnisse können dem untenstehenden Abschlussbericht entnommen werden, zu dem der Stadtrat am 21.11.2019 folgenden Beschluss gefasst hat:

  1. Der Stadtrat beschließt das Stadtteilentwicklungskonzept für die Ortsteile Kammer und Rettenbach in Form des vorgelegten Abschlussberichts der Bürogemeinschaft Plankreis und Heller/Späth.
  2. Im Jahr 2020 sollen folgende Aufgaben als weitere Vorbereitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden:
    – Eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer „multifunktionalen Turnhalle.
    – Ein „Rahmenplan Öffentlicher Raum“ für die Ortsteile Kammer und Rettenbach
    – Die Durchführung weiterer Lenkungsgruppensitzungen mit fachlicher Begleitung, u. a. zur Vorbereitung eines Dorfladens
    – Gespräche mit Vertretern der Kreisstraßenverwaltung und ggf. Umsetzung erster Ordnungsmaßnahmen (z. B. Ortseingänge, Querungsstellen über die TS1 u.a.).
  3. Die dafür erforderlichen Finanzmittel von zunächst 80.000.- € sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
  4. Der Stadtrat beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen und beauftragt die Verwaltung, die formell erforderlichen Schritte einzuleiten. Als Untersuchungsgebiet wird der in der beigefügten Karte vorgeschlagene Umgriff festgelegt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beginns der Vorbereitenden Untersuchungen werden zunächst die Träger öffentlicher Belange beteiligt und nach Inkrafttreten des Haushalts für das Jahr 2020 wird mit den beschlossenen weiteren Vorbereitungsmaßnahmen begonnen. Nach Vorliegen eines Zwischenstandes sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erfolgt eine weitere Bürger- und Stadtratsbeteiligung.

Hier erhalten Sie einen Überblick über den derzeitigen Stand bei der Förderung von Breitband in der Großen Kreisstadt Traunstein. 

+++

Ausbaugebiete:

  • Hochberg
  • Tinnerting
  • Irlach
  • Höpperding
  • Marwanger Straße
  • Unternbergstraße


Förderprogramme:

  • Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes)
  • Förderung des Aufbaus von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen nach der Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0 (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)

 
Vertragspartner der Großen Kreisstadt Traunstein: Telekom Deutschland GmbH


Zeitplan:

  • Planungsphase: Oktober 2023 bis Juni 2025
  • Durchführung Tiefbau: Juni 2025 bis Oktober 2026
  • Errichtung aktive Technik: Oktober 2026 bis März 2027
  • Abschluss Inbetriebnahme: voraussichtlich März 2027

 

+++

 

Ausbaugebiete:

  • Kammer
  • Rettenbach
  • Kaltenbach
  • Neuhausen
  • Reichsberg
  • Gerating
  • Kronacker
  • Siegelberg
  • Roitwalchen
  • Alterfing
  • Marberloh
  • Lüfteneck
  • Langmoos
  • Leiderting

 

Förderprogramm: Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)


Anbieter: Telekom Deutschland GmbH


Zeitplan:

  • Stadtratsbeschluss liegt vor, Förderantrag gestellt
  • Realisierung innerhalb 30 Monaten nach Vertragsunterzeichnung

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Großen Kreisstadt Traunstein entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Traunstein im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Die Große Kreisstadt Traunstein gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewähltem Netzbeitreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie

Die Frist für die Angebotsabgabe wird bis zum 17.12.2019, 10.00 Uhr, verlängert.

Die Bindefrist des Angebots wird bis zum 31.05.2020 verlängert.

Die übrigen Vorgaben in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bleiben unverändert.

Die Stadt Traunstein hat vom 11.04.2019 bis 20.05.2019 ein 5. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Der Frei­staat Bay­ern för­dert mit der Richt­li­nie zur För­de­rung des Auf­baus von Hoch­ge­schwin­dig­keits­net­zen (Breit­band­richt­li­nie – BbR) vom 09.07.2014 den suk­zes­si­ven Auf­bau von hoch­leis­tungs­fä­hi­gen Breit­band­net­zen (Net­ze der nächs­ten Ge­ne­ra­ti­on, NGA-Net­ze) mit Über­tra­gungs­ra­ten von min­des­tens 50 Mbit/s im Down­load und viel hö­he­ren Upload-Ge­schwin­dig­kei­ten als bei Net­zen der Grund­ver­sor­gung in den Ge­bie­ten, in de­nen die­se Net­ze noch nicht vor­han­den sind.

Be­vor För­der­mit­tel ein­ge­setzt wer­den kön­nen, hat die Stadt Traun­stein ge­mäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rah­men der Markter­kun­dung Netz­be­trei­ber zu ei­gen­wirt­schaft­li­chen Aus­bau­plä­nen, zur do­ku­men­tier­ten Ist-Ver­sor­gung und zu ak­tu­el­len In­fra­struk­tu­ren, die noch nicht im In­fra­struk­tur­at­las der BNetzA ein­ge­stellt sind, zu be­fra­gen.

Die Stadt Traun­stein bit­tet da­her, bis spä­tes­tens 20. Mai 2019 zu nach­fol­gen­den Punk­ten Stel­lung zu neh­men:

Zur Unterstützung des Gigabit-/Glasfaser-Ausbaus beteiligt sich die Stadt Traunstein an den Breitbandförderprogrammen des Bundes ( Gigabit-RL Bund 2.0)  und des Landes (BayGibitR)

Die Veröffentlichungen des Gigabit Programm des Bundes finden Sie unter: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Bayerischen Gigabit Förderprogramms und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Die Stadt Traunstein hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine vorläufige Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen. Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Die Stadt Traunstein führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren auf Basis förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Die Stadt Traunstein hat eine Markterkundung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Stadt Traunstein in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL Bund 2.0)“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)“ eine kombinierte Markterkundung durch.

Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:

Die nach Gigabit-RL Bund 2.0 veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Kommune in beide Verfahren einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.

Die Stadt Traunstein plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Phase ist noch nicht bekannt, für welche Adressen eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Hierzu wurde eine Adressliste des gesamten Versorgungsbereichs der Stadt Traunstein auf der oben genannten Plattform zur Verfügung gestellt.

Die Kommune führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“  (veröffentlicht unter Punkt 2 auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums: https://www.schnelles-internet.bayern.de/gigabit/musterdokumente.html)  durch.

Vergaberichtlinien Ansiedelungsmodell – höhere Förderung

Die Mitglieder des Stadtrates haben in ihrer Sitzung im Mai 2023 die städtische Förderung in den „Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet der Stadt Traunstein“ erhöht. Grund für die erneute Anpassung war, dass die Stadt den Bürgern eine höhere Förderung gewähren möchte, um den Bau eines Eigenheims bei den derzeit hohen Kosten soweit wie möglich zu unterstützen.

Die Förderung beträgt zwischen 35 und 50 Prozent.

Die Richtlinien stellen eine Fortschreibung der bisherigen Richtlinien für die Vergabe von Bauland durch die Stadt Traunstein dar. Dies war aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union notwendig geworden. Die Richtlinien ermöglichen eine erste Orientierung: Interessenten können für sich selbst prüfen, inwieweit sie die Zugangsvoraussetzungen für das Ansiedlungsmodell erfüllen. Die „Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet der Stadt Traunstein“ stehen hier zum Download zur Verfügung.

Ziel des sogenannten Ansiedlungsmodells (früher auch Einheimischenmodell) ist es, eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Insbesondere dient es der Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für weniger und durchschnittlich begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung.

 

Aicher, Manfred

Gremmer, Sabine

Wie könnte das Areal östlich des Traunsteiner Bahnhofs gestaltet werden? Welche städtebaulichen Möglichkeiten und Potenziale sind im Bereich zwischen Bahnhof und Herzog-Friedrich-Straße vorhanden? Mit diesen Fragen hat sich ein von der Stadt Traunstein ausgelobter Ideenwettbewerb beschäftigt.

Die Entwicklung des Bahnhofsumfelds stellt eines der wichtigsten städtebaulichen Projekte in der Stadt Traunstein dar. Die Planungen für den westlichen Teil des Bahnhofs auf dem der Landkreis Traunstein den Campus Chiemgau errichtet sind weit fortgeschritten, mit dem Abriss der ehemaligen Güterhalle und weiterer Gebäude ist auch der erste sichtbare Schritt für die weitreichenden städtebaulichen Entwicklungen westlich des Bahnhofs getan. Untrennbar ist damit die Notwendigkeit und der Wunsch verbunden, auch das Areal östlich des Bahnhofs weiterzuentwickeln. Mit der Durchführung des Ideenwettbewerbs Bahnhofsareal Ost hebt die Große Kreisstadt die Bedeutung der Fläche für das Stadtbild und die -entwicklung hervor. Der Ideenwettbewerb wurde ausgelobt, um möglichst vielfältige Ideen und unterschiedliche Lösungsansätze für das östliche Bahnhofsumfeld inklusive der angrenzenden Privatgrundstücke zu erhalten. Außerdem hat die Stadt die Zusage für Fördergelder aus dem Paket „Radoffensive Klimaland Bayern“ erhalten. Sie sollen in eine Machbarkeitsstudie fließen, die die Möglichkeiten für eine architektonisch attraktiv gestaltete Fahrradbrücke über die Bahnlinie München – Salzburg untersucht. Deshalb werden in den Entwürfen auch Möglichkeiten für eine Verortung und Gestaltung dieser Fahrradbrücke gezeigt.

Die Große Kreisstadt Traunstein verfügt über eine lebendige und vielfältige Innenstadt, die bei Bürgern und Besuchern gleichermaßen beliebt ist. Auch die Fachmarktstandorte im Stadtgebiet halten ein umfangreiches Einzelhandelsangebot in unterschiedlichen Sortimentsgruppen vor. Doch der steigende Online-Handel und auch die Corona-Pandemie setzen Traunsteins Einzelhändler zunehmend unter Druck.

Um das Angebot und die Strukturen des örtlichen Einzelhandels langfristig zu sichern und erfolgreich weiterzuentwickeln, hat der Stadtrat die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts für die Stadt Traunstein beschlossen, das auch als Grundlage für die Genehmigung von künftigen Einzelhandelsansiedlungen dienen soll.

Wie gut ist aktuell die Einzelhandels- und Versorgungsituation in Traunstein? Wo bestehen Angebotslücken? Wie kann die Innenstadt zukunftsfähig weiterentwickelt werden? Welche Maßnahmen können zur Unterstützung der Einzelhändler entwickelt werden? Wo lässt sich die wohnortnahe und fußläufig erreichbare Lebensmittelversorgung noch ausbauen? Mit diesen und weiteren Fragen hat sich das Fachbüro CIMA Beratung + Management GmbH aus München in den vergangenen Monaten beschäftigt und eine umfangreiche Beteiligung von Bürgern, Händlern und Experten durchgeführt.

 Die Ergebnisse liegen nun in Form eines Abschlussberichts und eines Beteiligungsbandes vor und sind nachstehend für Sie bereitgestellt.

Der Beschluss durch den Stadtrat erfolgte am 27.04.2023.

Errichtung eines Neubaus sowie Kernsanierung und Umbau des Bestandsgebäudes

     

In der Innstraße errichtet die Große Kreisstadt Traunstein für rund sieben Millionen Euro bis Anfang des Jahres 2025 eine viergruppige Kindertageseinrichtung. Sie erhält dafür Fördermittel von der Regierung von Oberbayern.

In der Innstraße wird der dreigeschossige Wohnteil eines früheren Bauernhofs kernsaniert und umgebaut. Außerdem entsteht auf dem südlichen Teil des Grundstücks ein zweigeschossiger Anbau. In der Kindertageseinrichtung an der Innstraße entstehen 26 Plätze für Ein- bis Dreijährige (Krippe) und 50 Plätze für Kinder ab drei Jahren (Kindergarten). Träger der viergruppigen Kindertageseinrichtung wird der AWO Kreisverband Traunstein e.V..

Der zweigeschossige Neubau in Massivholzbauweise beherbergt die Gruppenräume der Kindertageseinrichtung: Im Erdgeschoss sind zwei Kinderkrippengruppen (à 13 Kinder) und im Obergeschoss zwei Kindergartengruppen (mit je 25 Kindern) vorgesehen – jeweils mit Sanitär- und Ruhe- bzw. Nebenräumen. Bestand und Neubau werden miteinander verbunden (Spielflur und Garderoben). Auf dem Dach des Neubaus wird eine zusätzliche Außenspielfläche für die Kindergartenkinder realisiert. 

So wird die Kindertagesstätte an der Innstraße aussehen. Ihre Fertigstellung ist für Anfang 2025 geplant. (© Leonhard Architekten / Große Kreisstadt Traunstein)

Im Bestand, der vollständig entkernt und neu strukturiert wird, werden die übergeordneten Nutzungen für die Kinderbetreuung untergebracht: Im Erdgeschoss wird sich der Eingang mit dem Elternwartebereich befinden, außerdem das Büro der Kita-Leitung sowie die Personal- und Technikräume. Im Obergeschoss sind ein Speiseraum mit Austeilküche sowie weitere Garderoben und das Personal-WC geplant. Im Dachgeschoss wird ein Mehrzweckraum, ein Intensivraum sowie ein Lager- und Wirtschaftsraum Platz finden. Durch den Einbau eines Aufzugs sind alle Räume in Bestand und Neubau barrierefrei zugänglich.

Die Außenspielfläche für die Krippenkinder im Erdgeschoss ist südlich des Neubaus an der Alzstraße angeordnet, der Spielbereich für die Kindergartenkinder orientiert sich nach Osten zur Innstraße. Auf dem Dach des Neubaus wird eine zusätzliche Außenspielfläche für die Kindergartenkinder realisiert.

Blick auf den Neubau der Kindertagesstätte an der Innstraße: In dem zweigeschossigen Gebäude in Massivholzbauweise finden unter anderem die zwei Kinderkrippen- und die zwei Kindergartengruppen Platz. (© Leonhard Architekten / Große Kreisstadt Traunstein)

Der Neubau wird als energetisch hocheffizienter, ökologischer Holzbau im Effizienzhaus-40plus-Standard bzw. Passivhausstandard errichtet. Beim Bestandsbau werden die neuen Bauteile Bodenplatte, Fenster und Dach entsprechend energetisch hocheffizient ausgelegt. Insgesamt wird für die Kindeseinrichtung ein Effizienzhaus-55-Standard (Mittelwert Bestand und Neubau) erreicht. Die Kindertagesstätte wird an das Nahwärmenetz (Biomasse-Heizwerk der Stadtwerke Traunstein in Geißing) angeschlossen.

Die Erschließung erfolgt wie bisher nördlich des Bestands von der Innstraße über eine Zufahrt mit Parkplätzen und Fahrradabstellplätzen sowie einer Multifunktionsfläche, die dem Kurzzeitparken, aber auch Liefer- und Ladetätigkeiten sowie dem Reit- und Fahrverein Traunstein zur Verfügung steht, der in direkter Nachbarschaft mit seinen Ställen und Koppeln beheimatet ist.

Blick aus der Vogelperspektive auf das Gelände der künftigen Kita Innstraße (© Große Kreisstadt Traunstein)

Für die Maßnahme „Generalsanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte an der Innstraße“ erhält die Große Kreisstadt Traunstein Unterstützung von der Regierung von Oberbayern: eine Zuweisung nach Artikel 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz – BayFAG und Fördergelder aus dem Bayerischen Holzbauförderprogramm – BayFHolz.  

Hagenauer, Richard

Babl, Sabine

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Vier neue Räume für die Ganztagsbetreuung

 

Die Große Kreisstadt Traunstein erweitert die Grundschule Traunstein. Dafür wird ein Anbau an das Hauptgebäude um ein Geschoss aufgestockt. So entstehen insgesamt vier weitere Räume, die für die Ganztagsbetreuung der Grundschüler vorgesehen sind. Baubeginn ist in den Pfingstferien 2025, die Arbeiten werden rund ein Jahr dauern. 

Die Anmeldungen für die offene Ganztagsschule (oGS) steigen seit Jahren. Zudem besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Schulanfänger ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, bis zum Schuljahr 2029/2030 haben dann Grundschüler aller Jahrgangsstufen darauf einen Rechtsanspruch. Mit der Erweiterung der Grundschule Traunstein schafft die Große Kreisstadt als Sachaufwandsträger die räumlichen Voraussetzungen für Unterricht und Betreuung über den Vormittag hinaus für Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe.  

Der Anbau der Grundschule Traunstein wurde im Jahr 2016 errichtet. Jetzt wird er aufgestockt. (Foto: Große Kreisstadt Traunstein)

Die Kostenschätzung für die Erweiterung der Grundschule Traunstein liegt derzeit bei rund 1,5 Millionen Euro. Vom Freistaat Bayern wurde der Großen Kreisstadt Traunstein eine Förderung von rund 1,1 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Zusätzlich rechnet die Stadt mit Bundesmitteln in Höhe von rund 200.000 Euro, die vom Bayerischen Staatministerium für Familie, Arbeit und Soziales ausbezahlt werden.

Der Anbau der Grundschule Traunstein wird um ein Geschoss aufgestockt. Darin finden Räume für die Ganztagsbetreuung Platz. (Visualisierung © Große Kreisstadt Traunstein)

Die Maßnahme wird im Investitionsprogramm Ganztagesausbau mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern in Höhe von insgesamt bis zu 1,3 Millionen Euro gefördert.

 

Blick aus der Vogelperspektive auf das Gelände der künftigen Kita Innstraße (© Große Kreisstadt Traunstein)

Für die Maßnahme „Generalsanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte an der Innstraße“ erhält die Große Kreisstadt Traunstein Unterstützung von der Regierung von Oberbayern: eine Zuweisung nach Artikel 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz – BayFAG und Fördergelder aus dem Bayerischen Holzbauförderprogramm – BayFHolz.  

Gemeinsam Traunsteins Zukunft gestalten

Der demografische Wandel verändert auch die Stadt Traunstein. Die Anforderungen an Wohnen, Infrastruktur, Pflege und das Zusammenleben der Generationen steigen und wandeln sich. Damit unsere Stadt ein attraktiver Ort für Familien, Berufstätige und ältere Menschen bleibt, handeln wir vorausschauend.

Als Modellkommune im Förderprogramm „Demografiefeste Kommune“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat entwickeln wir gezielte Maßnahmen, um den Wandel aktiv zu gestalten. Die vom Stadtrat beschlossene Demografie-Strategie ist dabei ein klarer Wegweiser für eine generationengerechte Stadtentwicklung.

Besonderen Wert legen wir auf die Vernetzung aller Akteure vor Ort. Gemeinsam mit lokalen Initiativen, dem Landkreis, Vereinen und engagierten Bürgern werden Ideen gebündelt und Projekte umgesetzt.

Gestalten Sie die Zukunft Traunsteins mit!

Sie wollen sich für Traunstein engagieren?

Hier finden Sie vielfältige Möglichkeiten:

  • Die Freiwilligenagentur Traunstein unterstützt alle, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und hilft Vereinen, Initiativen und Organisationen bei der Suche nach freiwilligen Helfern.
  • Freilich – die bayerische Engagement-Plattform erhöht die Sichtbarkeit von Angeboten und vereinfacht den Weg zum Ehrenamt.
  • Engagement im Bereich Seniorenarbeit – der aktive Seniorenbeirat der Großen Kreisstadt Traunstein bringt Themen und Projekte rund um das Thema Demografie-Festigkeit voran.
  • Stadtjugendpflege – Jugendliche sind aufgerufen, im Rahmen des neu geschaffenen Jugendbudgets Vorschläge für Veranstaltungen einzureichen.
  • Quartiersmanagement Au – seit dem 1. Juli steht eine Quartiersmanagerin als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Bewohnerschaft ist aufgerufen, ihren Stadtteil aktiv mitzugestalten.
  • Vereinsarbeit – in Traunstein gibt es über 200 Vereine. Aktive Mitglieder sind immer gesucht.

Erfahren Sie mehr:

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unser Büro geöffnet: 

Montag

09:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 16:00 Uhr

Freitag

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